Die Schiedsrichterin

Artikel als PDF herunterladen Badische Zeitung vom 6. Juli 2010, Seite 22

Die Freiburger Anwältin Barbara Schüller schlichtet Erbstreitigkeiten ohne Gerichtsverfahren

Wenn Barbara Schüller aus dem Gerichtssaal geht, kann sie häufig nur den Kopf schütteln. Allzu oft hat die Fachanwältin für Erbrecht schon miterlebt, dass ganze Familien zerbrochen sind, weil sie sich nach dem Tod eines Angehörigen nicht über die Verteilung des Erbes einigen konnten. Um das zu vermeiden, hat sich Barbara Schüller inzwischen zur Schiedsrichterin für Erbstreitigkeiten ausbilden lassen – als erste in ganz Südbaden. Bislang ist diese Form der außergerichtlichen Einigung bei Erbschaftsangelegenheiten jedoch noch nicht sehr verbreitet.

Wenn zwei Streithähne vor ein Schiedsgericht treten, tun sie dies freiwillig: Sie müssen vorher eine Vereinbarung darüber treffen, dass sie ihr Problem nicht von einem staatlichen Gericht klären lassenwollen. Das bedeutet aber keinesfalls, dass die Entscheidung in einem Schiedsverfahren nicht bindend wäre. Das gefällte Urteil ist rechtlich anerkannt und kann in der Regel auch nicht mehr angefochten werden. Hierin sehen Kritiker den großen Nachteil von Schiedsverfahren – die nicht nur im Erbrecht, sondern auch in anderen Rechtsbereichen zum Einsatz kommen. Andererseits, hält Schiedsrichterin Barbara Schüller dagegen, seien damit auch jahrelange Kämpfe vor den verschiedenen Gerichtsinstanzen ausgeschlossen. Das hält sie gerade bei Erbstreitigkeiten für ideal. Denn je länger die Auseinandersetzungen dauerten, desto höher sei die Gefahr, dass Familien gänzlich auseinander brechen. Außerdem gehe es bei Erbstreitigkeiten selten nur um den materiellen Wert, sagt Barbara Schüller. Vielmehr spielten häufig Jahrzehnte alte Verletzungen eine Rolle – etwa, dass die Schwester schon immer gedacht hat, dass der Bruder in der Familie bevorzugt wird. Allerdings geht es beim Schiedsverfahren nicht wie bei der Mediation darum, dass sich die Parteien gemeinsam einigen. Genau wie im normalen Gerichtsverfahren wird vom Schiedsrichter irgendwann ein Urteil gesprochen. „Im Regelfall ist das gesamte Verfahren in einem halben Jahr abgeschlossen“, sagt Barbara Schüller. Die Kosten für das Verfahren müssen die Parteien selbst tragen. Sie richten sich nach der Höhe des Streitwerts und übertreffen in der Regel jene bei einem staatlichen Gericht – zumindest wenn der Fall in nur einer Instanz entschieden wird. In ganz Deutschland gibt es inzwischen 25 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter – alles Rechtsanwälte, Richter und Notare, die auf Erbrecht spezialisiert sind. Koordiniert wird ihr Einsatz vom Verein „Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten“, der seinen Sitz in Angelbachtal bei Heidelberg hat. Barbara Schüller leitet gemeinsam mit Rechtsanwalt Achim Kupfer die Freiburger Geschäftsstelle. Wie viele Erbstreitigkeiten inzwischen über ein Schiedsgericht geklärt werden, kann der Verein nicht sagen. Auch für Freiburg gibt es keine Zahlen. Den Gerichten ist ebenfalls nichts bekannt: Denn die Fälle laufen an den normalerweise zuständigen Amts- und Landgerichten vorbei. Sehr häufig, so erklärt Schiedsrichterin Barbara Schüller, kämen Schiedsverfahren bei Erbstreitigkeiten gar nicht zustande. Denn wenn die Parteien schon zerstritten sind, seien sie in der Regel nicht mehr bereit, gemeinsam einem Schiedsverfahren zuzustimmen. Um dies zu vermeiden, kann der Erblasser bereits in seinem Testament festlegen, dass auftretende Streitigkeiten über ein Schiedsgericht gelöst werden sollen.

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